Die Recherche im Staatsarchiv ist kostenlos und für alle zugänglich.
Um die Erhaltung des Dokumentenmaterials und die Effizienz des Studiensaalbetriebs zu gewährleisten, sind Mitarbeiter, Forscher und Nutzer verpflichtet, diese Regeln einzuhalten.
1. Für den Zutritt zum Studiensaal ist jährlich ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Einsichtnahme zu stellen. Dieser liegt beim Einlass aus.
2. Mäntel, Taschen und Aktentaschen sind in den Schließfächern am Eingang abzugeben. Mobiltelefone und/oder Kameras sind erlaubt.
3. Im Studiensaal ist nur die Verwendung von für die Recherche notwendigen Schreibmaterialien gestattet; alle Hilfsmittel, die Dokumente verschmutzen oder beschädigen können (Stifte, Marker usw.), sind nicht gestattet. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist im Studiensaal nicht gestattet. Mobiltelefone sind auszuschalten oder auf lautlos zu stellen.
4. Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, die Anwesenheitsliste lesbar zu unterschreiben.
5. Die auf der Website der Institution und im Studiensaal verfügbaren Materialien/Inventare können frei eingesehen und nur für den persönlichen Gebrauch vervielfältigt werden.
6. Anfragen zur Einsichtnahme in dokumentarisches Material müssen vorab (bis 12 Uhr des Werktags vor dem gewünschten Tag) per E-Mail an as-vb@cultura.gov.it gemäß den folgenden Modalitäten angemeldet werden:
Bis zu maximal 5 Archiveinheiten und 3 bibliografischen Einheiten pro Person;
Es stehen drei Zeitfenster zur Verfügung: von 8:30 bis 10:30 Uhr, von 10:30 bis 12:30 Uhr und von 13:15 bis 15:15 Uhr. Bei besonders umfangreichen und komplexen historischen Recherchen ist es möglich, einen Platz für mehr Zeitfenster zu reservieren, sofern verfügbar.
In der Anmelde-E-Mail müssen Sammlung, Serie und Nummer der gewünschten Archiveinheit genau angegeben werden (die Informationen finden Sie in den Online-Inventaren auf der Website der Institution und in den im Studiensaal vorhandenen Inventaren). Wunschtag und Zeitfenster sowie Name der Person, die Zugriff erhält. Bitte warten Sie auf eine Bestätigungs-E-Mail des Instituts. Begleitpersonen, die nicht gleichzeitig in der E-Mail angegeben sind, wird der Zutritt nicht gewährt.
7. Die maximale Kapazität des Studiensaals beträgt zwei Nutzer pro Zeitfenster (maximal sechs Nutzer pro Tag).
8. Eine ständige qualifizierte Betreuung durch Archivpersonal im Studiensaal kann nicht gewährleistet werden; die Recherche muss vom Forschenden selbstständig durchgeführt werden. Sollte spezialisierte Archivunterstützung benötigt werden, informieren Sie uns bitte rechtzeitig bei der Buchung. Für allgemeine Informationen und Informationen zum Umgang mit Archiveinheiten (siehe Art. 11) wenden Sie sich bitte an das ständig im Studiensaal anwesende Sicherheitspersonal.
9. Jeder Nutzer kann nur das vorab gebuchte Dokumentationsmaterial einsehen; spontane Anfragen nach zusätzlichen Archiveinheiten werden nicht berücksichtigt.
10. Bibliotheksmaterial in den Freihandregalen des Studiensaals kann frei eingesehen werden; Lagermaterial kann vorab per E-Mail für maximal drei Einheiten pro Tag bestellt werden. Der Ausleihservice wird nicht angeboten.
11. Die Benutzer sind verpflichtet, jeweils nur einen Ordner auf ihrem Tisch zu öffnen, diesen nach der Einsichtnahme sorgfältig zu verschließen und auf den Wagen zu legen. Die Reihenfolge der Dokumente in jeder Archiveinheit und in den internen Ordnern ist strikt einzuhalten. Die Dokumente sind sorgfältig zu behandeln, nicht zu beschriften oder zu markieren, nicht zu streichen, gebundene Bände beim Öffnen nicht gewaltsam zu öffnen (spezielle Halterungen können angefordert werden) und keine zusammengeklebten Seiten zu lösen.
12. Das Verlassen des Arbeitsplatzes mit den eingesehenen Dokumenten ist unter keinen Umständen gestattet. Bei vorübergehendem Verlassen des Studienraums ist das Sicherheitspersonal zu benachrichtigen, das das Material vorübergehend in Verwahrung nimmt.
13. Nach Abschluss der Einsichtnahme ist das Archivgut sorgfältig zu verschließen und auf den Wagen zu legen. Auf Anfrage kann es für maximal 10 Werktage eingelagert werden. Jeder Benutzer kann bis zu drei Archiveinheiten einlagern. Frei einsehbares bibliografisches Material muss lagegenau in den Regalen platziert werden.
14. Das Anfertigen von Fotokopien ist nicht gestattet. Die Nutzung des internen Kopierservices oder die Nutzung eigener Kameras ist möglich, indem das entsprechende Formular im Raum ausgefüllt wird. Der Kopierservice erfolgt gemäß den in der Ordnung (Anhang 1) festgelegten Bedingungen.
15. Die Direktion kann Dokumente, die nicht bestellt, nicht inventarisiert, restauriert oder deren Erhaltungszustand eine solche Maßnahme erforderlich macht, jederzeit von der Einsichtnahme und/oder dem Fotokopieren ausschließen.
16. Kontrollen des Zustands der Dokumente und der Benutzungsmodalitäten können vom Personal durchgeführt werden. Verstöße gegen diese Ordnung können vom Institut verwiesen oder in gesetzlich vorgesehenen Fällen der zuständigen Behörde und dem Kulturministerium gemeldet werden, um eine mögliche Ausschlussmaßnahme zu verhängen vom Staatsarchiv.
17. Das Gelände wird aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Die aufgenommenen Aufnahmen werden vom Institutsdirektor gemäß den geltenden Gesetzen zur Verarbeitung personenbezogener Daten verarbeitet.
18. Für alle in dieser Verordnung nicht geregelten Fälle gelten die geltenden Gesetze zum Staatsarchiv, zum Zugang und zur Einsichtnahme in Dokumente sowie zum Datenschutz.